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Magistrat erteilt Auftrag für den Umbau der Homburger Straße

Vierter Bauabschnitt beginnt Mitte Oktober – Klarstellung zu Radwegen

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel hat in seiner jüngsten Sitzung den Auftrag für den vierten Bauabschnitt der Homburger Straße erteilt. Wie der Erste Stadtrat und zuständige Bau- und Verkehrsdezernent, Sebastian Wysocki, mitteilt, soll mit dem Bau auf dem letzten Teilstück der Homburger Straße vom „Schwimmbadkreisel“ bis kurz vor der B3-Auffahrt Mitte Oktober begonnen werden.

Die Straße wird hierbei grundlegend saniert und die über 50-jahre alten Kanäle werden ausgetauscht. Ebenfalls erneuert werden sämtliche Hausanschlussleitungen sowie die Versorgungsleitungen für Gas, Wasser und Strom in diesem Bereich. Entstehen soll auch eine Mischspur in der Mitte der Straße, wie es sie bereits auf der Friedberger Straße gibt. „Mit diesem letzten Teilstück der Homburger Straße schließen wir ein wichtiges Infrastrukturprojekt in Bad Vilbel ab. Von der Straßensanierung und der Umstrukturierung der Straße werden positive Auswirkungen auf den Verkehr und das Stadtbild ausgehen“, erklärt hierzu der Erste Stadtrat, Sebastian Wysocki.
 
Wysocki äußert sich neben der reinen baulichen Auftragserteilung ebenfalls zu den Fußgänger- und Radwegen in diesem Bereich. „Die Förderung der Nahmobilität ist ein wünschenswertes und sinnvolles Ziel und muss bei allen Planungen, egal ob bei Umplanungen oder Neuplanungen, Berücksichtigung finden. Wir haben uns als Stadt mit dem Beitritt zur AGNH auch entsprechenden Zielsetzungen verpflichtet. Dieser Planungsprozess hat auch bei der geplanten Baumaßnahme Umbau der Homburger Straße IV. BA stattgefunden. So wurde im Rahmen der Vorentwurfsplanung alternativ auch eine Variante mit Schutzstreifen für Radfahrer konzipiert.
Im Planungsprozess sind aber alle Belange die an eine Verkehrsanlage zu stellen sind abzuwägen. Hierzu gehört, dass die Bestandssituation und die künftigen Prognosen für den Streckenabschnitt Berücksichtigung finden“, erläutert Wysocki.
 
Aufgrund der vorliegenden Querschnittsbreite der Homburger Straße in diesem Bereich ist es nicht möglich, einen breiten Fußgänger- und Radweg zu erstellen, wie es ihn entlang der drei Kreisel gibt. Auch wegen der gefahrenen Geschwindigkeiten und der Verkehrsstärke sowie der Schwerverkehrsfahrten kommt eine Führung, wie vom ADFC vorgeschlagen, als Schutzstreifen nicht in Betracht. Vielmehr müssten nutzungspflichtige Radfahrstreifen ausgewiesen werden. Die Mindestbreite dieser Streifen würde 1,85 m je Fahrtrichtung betragen. „Die Planer von IMB-Plan, mit denen wir seit Jahren gut und konstruktiv zusammenarbeiten, haben für die Homburger Straße verschiedene Szenarien konzipiert und den Bedarf überprüft. Aufgrund der Verkehrszahlen kam es dann zu der nun vorgestellten Planung“, so Wysocki, der festhält, dass die Fahrradfahrer in diesem Bereich in den Hauptverkehrszeiten zu über 90 Prozent den „Massenheimer Weg“ als Route nutzen. „Die Zählungen sind hier eindeutig. Sowohl in der morgendlichen Spitze, als auch am Nachmittag sind es maximal 14 Fahrer, die die Homburger Straße nutzen. Der Massenheimer Weg indes wird allein in der morgendlichen Spitze von 102 Fahrradfahrern genutzt“, erläutert Wysocki.
 
Der „Massenheimer Weg“, der derzeit schon die bevorzugte Radstrecke ist, soll im Zuge der Schwimmbadentwicklung zudem nochmals attraktiver und sicherer gestaltet werden. „Eine separate Führung von Radfahrern und motorisiertem Verkehr ist hier vorgesehen. Der Weg als Hauptfahrradroute wird sich damit noch einmal verbessern“, ist sich Wysocki sicher.
 
Eine Sache stellt der Erste Stadtrat zudem klar: „Die Ankündigung die Gehwege für Radfahrer ‚freizugeben‘ wurde unter dem Vorbehalt kommuniziert, dass man sich die Situation nach Abschluss der Arbeiten genau ansehen und dann bewerten wird.“
 
Der Erste Stadtrat macht deutlich, dass eine Gehwegbreite von 1,50m nicht im Widerspruch zu den einschlägigen technischen Regelwerken stehe. „Eine Mindestgehwegbreite von 2,50m ist grundsätzlich anzustreben, muss im vorliegenden Fall jedoch relativiert werden. Bei der Baumaßnahme haben wir es nicht mit einem Straßenneubau zu tun, sondern um eine Umbaumaßnahme bei der der angrenzende Bestand den für die Planung zur Verfügung stehenden Straßenraum vorgibt. Dieser Straßenraum ist nach Abwägung aller relevanten Belange entsprechend aufzuteilen. Diese Vorgehensweise ist auch in der Empfehlung für Fußgängeranlagen und der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen beschrieben. Planung im Bestand bedeutet immer abzuwägen, so sind bei der Breitendimensionierung die Nutzungsansprüche aus Fußgängerverkehr, sozialen Ansprüchen zu ermitteln. Im Planungsraum ist die Nutzung des Seitenraums relativ gering. Zudem sind auf gesamter Länge im Süden der Homburger Straße weder direkt angrenzende Schaufenster noch Bedarf für spielende Kinder erkennbar. Daher wurde entschieden einen zugegeben relativ schmalen aber durchgängig barrierefreien Gehweg anzubieten. Die 1,50m sind zudem konform zu der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen und den Förderrichtlinien. Der nördliche Gehweg wurde aufgrund der stärkeren Nutzung (Supermärkte, etc.) auch breiter dimensioniert als der südliche“, erläutert Wysocki.
 
 
Abschließend betont Wysocki, dass man diverse Varianten genauestens geprüft habe und es auch aufgrund vorliegender Richtlinien und zulässiger Straßenbreiten zu der nun vorgestellten und bald umgesetzten Variante gekommen ist. „Natürlich können Radfahrer auch weiterhin auf der Homburger Straße fahren, aber bei der Ausweisung von offiziellen Radverkehrsanlagen sollte einer verkehrssicheren Route gegenüber kürzeren, aber unsicheren Routen stets der Vorzug gegeben werden. Dies ist hier geschehen“, so Wysocki.
 
Weitere Erläuterung:
 
Der Wunschquerschnitt für die Homburger Straße würde bei einer Neuplanung wie folgt aussehen:
 
Beidseitig Gehwege mit einer Breite von            je 2,50m
Beidseitig Radfahrstreifen mit                             je 1,85m
Fahrspurbreite von                                              je 3,25m
Linksabbiege- oder Mischspur                                3,00m
Querschnitt Homburger Straße                              18,20m*)
 
*) Die RASt 2006 sieht hierfür sogar noch größere Querschnittsbreiten vor.
 
In der Realität bietet die Homburger Straße aber lediglich eine Querschnittsbreite von rd. 12,3 m (Engstelle: 12,1 m).
 
Ausführungsplanung:
 
südlicher Gehweg mit einer mind. Breite von           1,5m
nördlicher Gehweg mit einer mind. Breite von          1,6m
Fahrspurbreite von                                                je 3,00m
Mischspur                                                                   3,00m
zur Verfügung stehender Querschnitt
Homburger Straße inkl. Engstelle                              12,10m
 
 
Vorschlag ADFC:
 
Beidseitig Gehwege mit einer Breite von            je 2,50m
Beidseitig Radfahrstreifen mit                             je 1,85m
Fahrspurbreite von insgesamt                                 3,40m
zur Verfügung stehender Querschnitt
Homburger Straße inkl. Engstelle                         12,10m
 
Gemäß dem Vorschlag des ADFC und der zur Verfügung stehenden Breite würde sich eine Fahrbahn von 3,40m bzw. 1,70m je Fahrtrichtung ergeben. Es ist klar, dass eine solche Fahrbahnbreite lediglich für eine Einbahnstraße ausreichend wäre.

Veröffentlicht:23.09.2016

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