Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel hat in seiner jüngsten Sitzung den Auftrag für den vierten Bauabschnitt der Homburger Straße erteilt. Wie der Erste Stadtrat und zuständige Bau- und Verkehrsdezernent, Sebastian Wysocki, mitteilt, soll mit dem Bau auf dem letzten Teilstück der Homburger Straße vom „Schwimmbadkreisel“ bis kurz vor der B3-Auffahrt Mitte Oktober begonnen werden.
Die Straße wird
hierbei grundlegend saniert und die über 50-jahre alten Kanäle werden
ausgetauscht. Ebenfalls erneuert werden sämtliche Hausanschlussleitungen sowie
die Versorgungsleitungen für Gas, Wasser und Strom in diesem Bereich. Entstehen
soll auch eine Mischspur in der Mitte der Straße, wie es sie bereits auf der
Friedberger Straße gibt. „Mit diesem letzten Teilstück der Homburger Straße
schließen wir ein wichtiges Infrastrukturprojekt in Bad Vilbel ab. Von der
Straßensanierung und der Umstrukturierung der Straße werden positive
Auswirkungen auf den Verkehr und das Stadtbild ausgehen“, erklärt hierzu der
Erste Stadtrat, Sebastian Wysocki.
Wysocki äußert sich
neben der reinen baulichen Auftragserteilung ebenfalls zu den Fußgänger- und
Radwegen in diesem Bereich. „Die Förderung der Nahmobilität ist ein
wünschenswertes und sinnvolles Ziel und muss bei allen Planungen, egal ob bei Umplanungen
oder Neuplanungen, Berücksichtigung finden. Wir haben uns als Stadt mit dem
Beitritt zur AGNH auch entsprechenden Zielsetzungen verpflichtet. Dieser
Planungsprozess hat auch bei der geplanten Baumaßnahme Umbau der Homburger
Straße IV. BA stattgefunden. So wurde im Rahmen der Vorentwurfsplanung
alternativ auch eine Variante mit Schutzstreifen für Radfahrer konzipiert.
Im Planungsprozess
sind aber alle Belange die an eine Verkehrsanlage zu stellen sind abzuwägen.
Hierzu gehört, dass die Bestandssituation und die künftigen Prognosen für den
Streckenabschnitt Berücksichtigung finden“, erläutert Wysocki.
Aufgrund der
vorliegenden Querschnittsbreite der Homburger Straße in diesem Bereich ist es
nicht möglich, einen breiten Fußgänger- und Radweg zu erstellen, wie es ihn
entlang der drei Kreisel gibt. Auch wegen der gefahrenen Geschwindigkeiten und
der Verkehrsstärke sowie der Schwerverkehrsfahrten kommt eine Führung, wie vom
ADFC vorgeschlagen, als Schutzstreifen nicht in Betracht. Vielmehr müssten
nutzungspflichtige Radfahrstreifen ausgewiesen werden. Die Mindestbreite dieser
Streifen würde 1,85 m je Fahrtrichtung betragen. „Die Planer von IMB-Plan, mit
denen wir seit Jahren gut und konstruktiv zusammenarbeiten, haben für die
Homburger Straße verschiedene Szenarien konzipiert und den Bedarf überprüft.
Aufgrund der Verkehrszahlen kam es dann zu der nun vorgestellten Planung“, so
Wysocki, der festhält, dass die Fahrradfahrer in diesem Bereich in den
Hauptverkehrszeiten zu über 90 Prozent den „Massenheimer Weg“ als Route nutzen.
„Die Zählungen sind hier eindeutig. Sowohl in der morgendlichen Spitze, als
auch am Nachmittag sind es maximal 14 Fahrer, die die Homburger Straße nutzen.
Der Massenheimer Weg indes wird allein in der morgendlichen Spitze von 102
Fahrradfahrern genutzt“, erläutert Wysocki.
Der „Massenheimer
Weg“, der derzeit schon die bevorzugte Radstrecke ist, soll im Zuge der
Schwimmbadentwicklung zudem nochmals attraktiver und sicherer gestaltet werden.
„Eine separate Führung von Radfahrern und motorisiertem Verkehr ist hier
vorgesehen. Der Weg als Hauptfahrradroute wird sich damit noch einmal verbessern“,
ist sich Wysocki sicher.
Eine Sache stellt
der Erste Stadtrat zudem klar: „Die Ankündigung die Gehwege für Radfahrer
‚freizugeben‘ wurde unter dem Vorbehalt kommuniziert, dass man sich die
Situation nach Abschluss der Arbeiten genau ansehen und dann bewerten wird.“
Der Erste Stadtrat
macht deutlich, dass eine Gehwegbreite von 1,50m nicht im Widerspruch zu den
einschlägigen technischen Regelwerken stehe. „Eine Mindestgehwegbreite von
2,50m ist grundsätzlich anzustreben, muss im vorliegenden Fall jedoch relativiert
werden. Bei der Baumaßnahme haben wir es nicht mit einem Straßenneubau zu tun,
sondern um eine Umbaumaßnahme bei der der angrenzende Bestand den für die
Planung zur Verfügung stehenden Straßenraum vorgibt. Dieser Straßenraum ist
nach Abwägung aller relevanten Belange entsprechend aufzuteilen. Diese
Vorgehensweise ist auch in der Empfehlung für Fußgängeranlagen und der
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen beschrieben. Planung im Bestand
bedeutet immer abzuwägen, so sind bei der Breitendimensionierung die
Nutzungsansprüche aus Fußgängerverkehr, sozialen Ansprüchen zu ermitteln. Im
Planungsraum ist die Nutzung des Seitenraums relativ gering. Zudem sind auf
gesamter Länge im Süden der Homburger Straße weder direkt angrenzende
Schaufenster noch Bedarf für spielende Kinder erkennbar. Daher wurde
entschieden einen zugegeben relativ schmalen aber durchgängig barrierefreien
Gehweg anzubieten. Die 1,50m sind zudem konform zu der Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen und den Förderrichtlinien. Der nördliche Gehweg wurde
aufgrund der stärkeren Nutzung (Supermärkte, etc.) auch breiter dimensioniert
als der südliche“, erläutert Wysocki.
Abschließend betont
Wysocki, dass man diverse Varianten genauestens geprüft habe und es auch
aufgrund vorliegender Richtlinien und zulässiger Straßenbreiten zu der nun
vorgestellten und bald umgesetzten Variante gekommen ist. „Natürlich können
Radfahrer auch weiterhin auf der Homburger Straße fahren, aber bei der
Ausweisung von offiziellen Radverkehrsanlagen sollte einer verkehrssicheren
Route gegenüber kürzeren, aber unsicheren Routen stets der Vorzug gegeben
werden. Dies ist hier geschehen“, so Wysocki.
Weitere Erläuterung:
Der Wunschquerschnitt für die Homburger Straße würde bei einer
Neuplanung wie folgt aussehen:
Beidseitig Gehwege mit einer Breite von je
2,50m
Beidseitig Radfahrstreifen mit je
1,85m
Fahrspurbreite von je
3,25m
Linksabbiege- oder Mischspur 3,00m
Querschnitt Homburger Straße 18,20m*)
*) Die RASt 2006 sieht hierfür sogar noch größere
Querschnittsbreiten vor.
In der Realität bietet die Homburger Straße aber lediglich eine
Querschnittsbreite von rd. 12,3 m (Engstelle: 12,1 m).
Ausführungsplanung:
südlicher Gehweg mit einer mind. Breite von 1,5m
nördlicher Gehweg mit einer mind. Breite von 1,6m
Fahrspurbreite von je
3,00m
Mischspur 3,00m
zur Verfügung stehender Querschnitt
Homburger Straße inkl. Engstelle 12,10m
Vorschlag ADFC:
Beidseitig Gehwege mit einer Breite von je
2,50m
Beidseitig Radfahrstreifen mit je
1,85m
Fahrspurbreite von insgesamt 3,40m
zur Verfügung stehender Querschnitt
Homburger Straße inkl. Engstelle 12,10m
Gemäß dem Vorschlag des ADFC und der zur Verfügung stehenden Breite
würde sich eine Fahrbahn von 3,40m bzw. 1,70m je Fahrtrichtung ergeben. Es ist
klar, dass eine solche Fahrbahnbreite lediglich für eine Einbahnstraße
ausreichend wäre.
Veröffentlicht: | 23.09.2016 |