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Öffentliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel

Bebauungsplan „Am Südlichen Stadtrand“ in Bad Vilbel, Gemarkung Bad Vilbel hier: Beschluss über die Billigung des Bebauungsplanentwurfs sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Am Südlichen Stadtrand“ in der Fassung vom 17.10.2024 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. 

Das Plangebiet befindet sich in der Flur 14 der Gemarkung Bad Vilbel. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 17/30, 17/32 (tlw.) und 36 (tlw.). Das Plangebiet ist über die Alte Frankfurter Straße erschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Südlichen Stadtrand“ besitzt eine Größe von 3.686 m² (ca. 0,37 ha) und liegt am südlichen Rand des Stadtteils Heilsberg der Stadt Bad Vilbel. Das Plangebiet und dessen Umgebung sind von Wohnnutzung geprägt. Bei den an das Plangebiet angrenzenden Wohngebäuden handelt es sich um Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser. Das Plangebiet grenzt im Süden an die Alte Frankfurter Straße. Die Alte Frankfurter Straße führt in Richtung Norden in die Kernstadt von Bad Vilbel. In Richtung Süden geht die Alte Frankfurter Straße in die Friedberger Landstraße über und führt zur Bundesstraße B 521, welche Bad Vilbel an das weitere Umland anbindet.
 
Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
 
Ziele und Zwecke der Planung
Im Süden Bad Vilbels im Bereich der Alten Frankfurter Straße soll im Rahmen einer Nachverdichtung neuer Wohnraum entstehen. Das bislang gering bebaute Plangebiet soll durch eine neue Bebauungsstruktur eine effizientere Ausnutzung erfahren. Die bestehenden Gebäude sollen abgerissen werden. Insgesamt ist die Errichtung von sechs Einzelhäusern mit zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss geplant, die mit einem begrünten Flachdach ausgestattet werden sollen. Die Zahl der Wohneinheiten soll auf zwei Wohneinheiten pro Gebäude begrenzt werden. Die innere Erschließung des Plangebietes soll über eine private Erschließungsstraße erfolgen, die im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen ist. Durch die vorgesehene Nachverdichtung entsteht Wohnraum, welcher die Aspekte der Ökologie, Ökonomie und das soziale Gefüge betrachtet. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Bedingungen für das Vorhaben geschaffen werden. Für das Plangebiet des Bebauungsplans „Am Südlichen Stadtrand“ existiert bislang kein Bebauungsplan.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.




Abbildung 1:       Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Am Südlichen Stadtrand“

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit
 
vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025
 
durchgeführt.
 
Für den Beteiligungszeitraum wird der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Bodenuntersuchung sowie Machbarkeitsstudie zur Entwässerung im Internet wie folgt veröffentlicht:
-     Auf der Internetseite der Stadt Bad Vilbel www.bad-vilbel.de unter „Bauen“ à „Bebauungspläne“ à „Öffentliche Auslegung“ (http://www.bad-vilbel.de/de/bauen/bebauungsplaene/oeffentliche-auslegung)
-     Auf der Internetseite der Planergruppe ROB www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (http://www.planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/)
 
Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Bad Vilbel wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) verwiesen.
 
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen in Bad Vilbel, Fachdienst Planung und Stadtentwicklung, Am Sonnenplatz 1 (Rathaus), 2. Stock, Zimmer 217, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 7.00 – 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.00 – 17.30 und Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zur Erörterung des Bebauungsplans steht Herr Reitzmann unter 06101-602213 (beteiligungsverfahren@bad-vilbel.de) zur Verfügung.
 
Bestandteil der Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 
·      Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Einleitung (Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes; Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Angaben über Stand- orte, Art und Umfang; Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden; Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung)
-       Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung; Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden mit ggf. geplanten Überwachungsmaßnahmen; In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten; Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 Absatz 6 Nummer 7j BauGB)
-       Zusätzliche Angaben (Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind; Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt; Allgemein verständliche Zusammenfassung; Referenzliste der Quellen)
 
·      Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Einleitung (Anlass, Aufgabenstellung; Rechtliche Grundlagen)
-       Bestandserfassung auf dem Grundstück (Untersuchungsgebiet; Fledermäuse; Bilche und sonstige Säugetiere; Vögel; Reptilien; Potenzialbewertung der Fläche als Lebensraum für Ameisenbläulinge)
-       Konfliktanalyse (Allgemeine Wirkfaktoren des Vorhabens; Projektbezogene Auswirkungen; Art-für-Art-Prüfung, Konfliktbetreuung; Vereinfachte Prüfung für allgemein häufige Vogelarten)
-       Maßnahmenplanung
-       Fazit
-       Literatur
 
·      Bodenuntersuchung mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Durchgeführte Untersuchungen
-       Geländebefunde
-       Versickerungsfähigkeit und Schadstoffgehalte
-       Bewertung der Untersuchungsergebnisse
 
·      Machbarkeitsstudie zur Entwässerung mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Veranlassung
-       Grundlagen und Nachweise und Kostenschätzung (Flächen, Versiegelungsgrade, Spitzenabflussbeiwerte; Nachweise nach DWA-A 117; Weitere Grundlagen; Aktualisierte Starkregen-Hinweiskarte für Hessen)
-       Massen- und Kostenermittlung
-       Zusammenfassung und Schlussbemerkung
 
·      Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Ver- und Entsorgung (Schutz und Zugang von Telekommunikationslinien; Abstimmung zu Lage und Dimensionierung von Leitungszonen)
-       Grünordnung (Hinweise zu Baumpflanzungen)
 
·      Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamts mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Immissionsschutz (Hinweis zu möglichen Blendwirkungen)
 
·      Stellungnahme der Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Immissionsschutz (Vorkehrungen zum Schutz vor Schallimmissionen)
 
·      Stellungnahme des Fachdienstes Kreisentwicklung des Kreisausschusses des Wetteraukreises mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Artenschutz (Faunistische Prüfung; Vermeidungsmaßnahmen, Hinweis auf Verbotszeitraum; Vermeidung von Lichtverschmutzung; Verwendung von artenreichem Wildsaatgut; Bodenfreiheit von Einfriedungen)
-       Umweltschutz (Eingriffsbilanzierung und Kompensationsmaßnahmen; Notwendigkeit einer naturschutzrechtlichen Genehmigung)
-       Wasser- und Bodenschutz (Hinweis auf Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen; Hinweis auf Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Ersatzbaustoffverordnung)
-       Grünordnung (Konkretisierung der Festsetzung zu Glasfassaden und zur Gestaltung der Grundstücksfreiflächen)
-       Ver- und Entsorgung (Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes für die Privatstraße zugunsten von Anliegern und Versorgungsfahrzeugen)
 
·      Stellungnahme des Fachdienstes Liegenschaftsverwaltung des Magistrats der Stadt Bad Vilbel mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Grünordnung (Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen)
 
·      Stellungnahme des Fachdienstes Infrastruktur Kanal und Straße des Magistrats der Stadt Bad Vilbel mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Ver- und Entsorgung (Reduzierung der Einleitmenge für Niederschlagswasser; Anschluss an öffentlichen Schmutz- und Regenwasserkanal; Abstimmung zu erforderlichen Schmutz- und Regenwasserpumpen sowie Anlagen zur Regenwasserrückhaltung; Verlegung und Neubau von Kanalleitungen; Verbreiterung der Privatstraße und des Wendehammers)
 
·      Stellungnahme der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Ver- und Entsorgung (Schutz und Sicherung bestehender Leitungen; Hinweis zu Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen)
 
·      Stellungnahme der OVAG Netz GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Ver- und Entsorgung (Lage und Darstellung von Stromkabeln; Beachtung von Schutz- und Arbeitsstreifen sowie Zugänglichkeit von Kabeln; Schutz vorhandener und geplanter Kabel; Hinweis zu Erdarbeiten; Versorgung des Baugebietes mit elektrischer Energie; Hinweise zu Transformatorenstationen)
-       Grünordnung (Lage von Ausgleichsflächen und Angaben über Art der Ersatzmaßnahmen)
 
·      Stellungnahme der PLEdoc GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Grünordnung (Lage von Ausgleichsmaßnahmen)
 
·      Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelhessen mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Immissionsschutz (Vorkehrungen zum Schutz vor Schallimmissionen)
 
·      Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Grundwasserschutz (Hinweis auf die Arbeitshilfe „Wasserwirtschaftliche Belange in der Bauleitplanung“; Darstellung vom Einfluss der Planung sowie geplanten Maßnahmen in Bezug auf die Grundwasserneubildung; Darstellung des Grundwasserschutzes in der Umweltprüfung; Einbindung von Bauwerken ins Grundwasser; Nachrichtliche Übernahme von Grundwassermessstellen und -gewinnungsanlagen; Lage des Plangebietes in Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes „WSG Bad Vilbel, Brunnen Berkersheimer Weg“)
-       Ver- und Entsorgung (Sicherstellung von Trink-, Betriebs- und Löschwasserbedarf; Hinweis auf Muster-Gefahrenabwehrverordnung und Muster-Zisternensatzung; Möglichkeiten der Nutzung von Niederschlagswasser; Hinweis auf die Richtlinie für Straßen in Wasserschutzgebieten; Hinweis zur Einleitmenge von Niederschlagswasser)
-       Bodenschutz (Ermittlung und Auswertung sowie Aufnahme eines Hinweises zu schädlichen Bodenveränderungen; Ergänzung der Begründung und des Umweltberichtes zum vorsorgenden Bodenschutz; Festsetzung einer bodenkundlichen Baubegleitung; Hinweis zur Kompensation des Schutzgutes Boden)
 
·      Stellungnahme des Kampmittelräumdienstes Hessen mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Bodenschutz (Benachrichtigung des Kampfmittelräumdienstes beim Auffinden kampf-mittelverdächtiger Gegenstände)
 
·      Stellungnahmen des Regionalbauernverbands Wetterau-Frankfurt e.V. mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Grünordnung (Anregung zur Nutzung von Ökopunkten für Kompensationsmaßnahmen)
 
·      Stellungnahme der Stadtwerke Bad Vilbel mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Ver- und Entsorgung (Notwendige Verlegung und Neubau von Versorgungsleitungen)
 
·      Stellungnahme aus der Öffentlichkeit mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-       Bodenschutz (Anregung zur Reduzierung der Grundflächenzahl)
-       Umweltschutz (Anregungen zur Gestaltung und Überbauung der Grundstücksflächen; Erhöhung der Anzahl von Baumpflanzungen; Erhalt der bestehenden Baumpflanzungen; Hinweis auf nicht ausreichende Berücksichtigung der ökologischen Belange)
-       Klimaschutz (Anregung zur Festsetzung von Satteldächern zur Nutzung von Photovoltaikanlagen; Hinweise zur klimatischen Funktion der Bestandsbäume; Forderung zur Konkretisierung von Einflüssen auf das Kleinklima)
-       Ver- und Entsorgung (Ergänzung von Angaben zur Entwässerung des Niederschlagswassers)
-       Immissionsschutz (Hinweis auf Lärmschutz durch Bepflanzungen)
-       Grünordnung (Forderung zur Erhöhung des Detailierungsgrades im Umweltberichtes)
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligungsverfahren@bad-vilbel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
 
Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Emailadresse oder/und der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.
 
 
Bad Vilbel, den 18.12.2024
 
 
 
DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL
Sebastian Wysocki
Bürgermeister

Veröffentlicht:02.01.2025

Hinweis

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Bad Vilbel ist das offizielle Bekanntmachungsorgan der Bad Vilbeler Anzeiger. Die hier abgedruckten Bekanntmachungen dienen lediglich informativen Zwecken.

Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
Tel:
Work(06101) 602-201
Fax:
Fax(06101) 602-353
 

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