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Öffentliche Bekanntmachungen

Satzungen

Hebesatzsatzung der Stadt Bad Vilbel


Aufgrund der §§ 5 und51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I S. 108) hat die Stadtverordnetenversammlung am 12. November 2024 die folgende Satzung beschlossen:
 
  § 1 Festsetzung der Hebesätze
 
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
 
1.     Grundsteuer für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             540 %
2.     für die Grundstücke (Grundsteuer B).................. 515 %
3.     für die Gewerbesteuer .................. ...                  357 %.
 
  § 2 Gültigkeit  
Die Hebesätze nach § 1 gelten ab dem Haushaltsjahr 2025.
 
  § 3 Inkrafttreten  
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 11. Dezember 2014 mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
 
Bad Vilbel, den 13. November 2024   

DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL     

gez. 
Bastian Zander 
Erster Stadtrat     

Ausfertigungsvermerk:   Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.   

Bad Vilbel, den 14. November 2024  
   
gez.
Bastian Zander 
Erster Stadtrat

Veröffentlicht:21.11.2024

Hinweis

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Bad Vilbel ist das offizielle Bekanntmachungsorgan der Bad Vilbeler Anzeiger. Die hier abgedruckten Bekanntmachungen dienen lediglich informativen Zwecken.

Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
Tel:
Work(06101) 602-201
Fax:
Fax(06101) 602-353
 

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