13. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“
in Bad Vilbel, Gemarkung Bad Vilbel
hier: Beschluss über die Billigung des Bebauungsplanentwurfs sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB; Wiederholung der Beteiligung aus formalen Gründen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad
Vilbel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.07.2024 den Entwurf der 13.
Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ in der Fassung vom 17.05.2024 gebilligt
und beschlossen, diesen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im
Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde vom 15.07.2024
bis einschließlich 23.08.2024 durchgeführt. Aufgrund der Unterschreitung der in
der Hauptsatzung vorgegebenen Bekanntmachungsfrist, wird der
Beteiligungsschritt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wiederholt.
Der
räumliche Geltungsbereich der 13. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“
besitzt eine Größe von 147.505 m² (rund 14,8 ha) und umfasst in der Gemarkung
Bad Vilbel, Flur 20, die Flurstücke 86/6, 86/10, 86/12 tlw., 86/13 tlw., 86/19
tlw., 100/4, 100/5 tlw., 168 tlw., 169 tlw., 187, 188, 189, 190, 191, 192, 196
und 197. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand der Kernstadt Bad Vilbels.
Im Norden wird es durch die Nordumgehung Bad Vilbel (L3008) und im Westen durch
die Bundesstraße B 3 sowie geplante Gewerbeflächen der Stadt Bad Vilbel begrenzt.
Östlich des Plangebietes befinden sich die zum Großteil bereits realisierten
Wohnbauflächen des Baugebietes „Krebsschere“, im Süden bestehende
Gewerbebetriebe, Wohngebäude sowie geplante Gewerbeflächen und das Sonstige
Sondergebiet „Nahversorgung“ des Baugebietes „Krebsschere“ mit einem
Lebensmittelvollsortimenter und einem Lebensmitteldiscounter.
Der
Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Rechtskräftig im Geltungsbereich des Plangebietes der 13. Änderung
des Bebauungsplans „Krebsschere“ ist die 9. Änderung des Bebauungsplans
„Krebsschere“, die am 26.03.2019 als Satzung beschlossen wurde.
Prägend für das Baugebiet „Krebsschere“ ist seit jeher die
Untergliederung in zwei verschiedene Teilbereiche, die Wohnbauflächen im Osten
und die Gewerbeflächen im Westen. Die beiden Teilbereiche sind durch einen
öffentlichen Grünzug räumlich voneinander getrennt. Diese Nutzungstrennung
zwischen Wohnen und Gewerbe sowie der öffentliche Grünzug setzen sich im
nördlich angrenzenden Baugebiet „Im Schleid“ fort.
Von dem bislang überwiegend unbebauten östlichen Teilbereich der
Gewerbeflächen des Baugebietes „Krebsschere“ soll ein Großteil zeitnah
realisiert werden. Das Bebauungskonzept der derzeit für das Plangebiet
rechtsgültigen 9. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“, lässt sich u.a.
aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen
Neuausrichtung moderner Gewerbegebiete nicht realisieren, weshalb von Seiten
der Investoren ein neues Bebauungskonzept für das Plangebiet erstellt wurde.
Die Umsetzung dieses neuen Bebauungskonzeptes kann nur auf der Grundlage eines
geänderten Bebauungsplans erfolgen. Die äußere Abgrenzung der festgesetzten
öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage sowie die
festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen sollen bestehen bleiben.
Wesentliche Änderung werden im Bereich der festgesetzten Gewerbegebiete und
Urbanen Gebiete erforderlich. Hierbei ist anzuführen, dass die bauliche
Ausnutzung der privaten Bauflächen auf das gesamte Plangebiet bezogen nicht
wesentlich erhöht werden soll. Ebenfalls soll der flächenmäßige Anteil der
festgesetzten Urbanen Gebiete und dem damit verbundenen Anteil an Wohnnutzung
innerhalb des Plangebietes nur geringfügig erhöht werden.
Die 13. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ verfolgt
weiterhin die Zielsetzung des Bebauungsplans „Krebsschere“, den Bedarf an
Gewerbeflächen im Stadtgebiet Bad Vilbels zu decken. Aufgrund des Umfangs der
Änderungen erfolgt die Bebauungsplanänderung im Vollverfahren.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.
Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereiches
der 13. Änderung des Bebauungsplanes „Krebsschere“
Die Wiederholung
der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird in der Zeit
vom 04.11.2024
bis einschließlich 06.12.2024
durchgeführt.
Für den
Beteiligungszeitraum wird der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“
mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Verkehrsuntersuchung,
Schalltechnischer Untersuchung, Mobilitätskonzept, Grundlagendarstellung
Stadtklima zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“, Zusatzbewertung
Landschaftsbild, Ausgleichsabgabenverordnung (AAV) vom 09.02.1995, Gutachten
zur Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, zwei orientierenden
umwelttechnischen Untersuchungen, Abschlussbericht zu der Kampfmittelbergung
nach geomagnetischer Flächenaufzeichnung, Archäologischer Untersuchung, dem
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie dem Entwurf der zusammen mit der
13. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ aufgestellten örtlichen
Bauvorschriften im Internet wie folgt veröffentlicht:
Auf
die vorgenannte Internetseite der Stadt Bad Vilbel wird auch im Zentralen
Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen
(https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich
zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen gem. § 3 Abs.
2 Satz 4 Nr. 4 BauGB in Bad Vilbel, Fachdienst Planung und Stadtentwicklung, Am
Sonnenplatz 1 (Rathaus), 2. Stock, Zimmer 217, während der Dienststunden
(Montag bis Donnerstag von 7.00 – 15.30 Uhr, und Freitag von 7.00 bis 12.00
Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zur Erörterung des
Bebauungsplans stehen Herr Reitzmann unter 06101-602213 oder Herr Weber unter
06101-602249 (beteiligungsverfahren@bad-vilbel.de) zur Verfügung.
Bestandteil
der Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellung-nahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
·
Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB
mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Einleitung
(Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes;
Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Angaben über Stand-orte,
Art und Umfang; Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; Darstellung
der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie
diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans
berücksichtigt wurden; Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung)
- Beschreibung
und Bewertung der Umweltauswirkungen (Bestandsaufnahme der einschlägigen
Aspekte des derzeitigen Umweltzustands; Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustands bei Durchführung der Planung; Beschreibung der geplanten
Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden mit
ggf. geplanten Überwachungsmaßnahmen; In Betracht kommende anderweitige
Planungsmöglichkeiten; Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen
nach § 1 Absatz 6 Nummer 7j BauGB)
- Zusätzliche
Angaben (Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen
Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der
Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind; Beschreibung der geplanten
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des
Bauleitplans auf die Umwelt; Allgemein verständliche Zusammenfassung)
·
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit
Aussagen zu den folgenden Themen:
-
Einleitung (Anlass, Aufgabenstellung;
Rechtliche Grundlagen; Bisher durchgeführte Untersuchungen im Gebiet)
-
Bestandserfassung (Untersuchungsgebiet;
Säugetiere; Vögel; Reptilien)
-
Konfliktanalyse (Allgemeine Wirkfaktoren des
Vorhabens; Projektbezogene Auswirkungen; Art-für-Art-Prüfung; Vereinfachte
Prüfung für allgemein häufige Vogelarten; Konfliktbeurteilung)
-
Maßnahmenplanung
-
Fazit
·
Abschlussbericht zu der Kampfmittelbergung nach
geomagnetischer Flächenaufzeichnung mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Einleitung
·
Aufgabenstellung (Ziel der Kampfmittelräumung)
·
Kampfmittelräumung
·
Qualitätssicherung der Räumungsmaßnahme
·
Besondere Vorkommnisse / Freigabe
·
Schalltechnische Stellungnahme mit Aussagen zu
den folgenden Themen:
·
Emissionskontingentierung für die
Gewerbegebietsflächen (Aufgabenstellung; Berechnungsverfahren /
Emissionskontingentierung; Berechnungsergebnisse; Beurteilung der
Berechnungsergebnisse; Emissionskontingentierung, Verfahrenshinweise;
Kindergartenstandort in der Gewerbegebiets- Teilfläche GE 7;
Emissionskontingente, Bebauungsplan-Festsetzungen)
·
Festsetzungen zum passiven Schallschutz
(Aufgabenstellung; Straßenverkehrslärm nach RLS-19; Berechnung des
„Maßgeblichen Außenlärmpegels“ La; Maßgeblicher Außenlärmpegel; Anwendung der
Regelungen zum Passiven Schallschutz)
·
Mobilitätskonzept mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Rahmenbedingungen und Grundlagen
·
Standort- und Erreichbarkeitsanalyse
·
Mobilitätsmaßnahmen
·
Stellplatzberechnung nach B-Plan
·
Zusammenfassung
·
Grundlagendarstellung Stadtklima zur 9. Änderung
des Bebauungsplans „Krebsschere“ mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Einleitung (Bedeutung des Stadtklimas für Mensch
und Infrastruktur; Einflüsse des Klimawandels)
·
Städtische Problemgebiete (Theoretische und
empirische Konzepte; Numerische Modelle)
·
Die Situation in Bad Vilbel (Das Stadtklima in Bad
Vilbel; SpringPark Valley)
·
Zusammenfassung
·
Zusatzbewertung Landschaftsbild mit Aussagen zu
den folgenden Themen:
·
Grundlegende Vorbemerkungen zum Bewertungsverfahren
·
Beschreibung des Vorhabens (Planungsraum; Geplante
Bebauung)
·
Wirkzonen
·
Potenziell beeinträchtigter Raum (Vorbelastung;
Landschaftstypen)
·
Bewertung und Berechnung der
Landschaftsbildbeeinträchtigungen
·
Zusammenfassung
·
Ausgleichsabgabenverordnung (AAV) vom 09.02.1995 mit
Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Festsetzung der Ausgleichsabgabe
·
Vorhaben in den bebauten Ortslagen
·
Unterlagen
·
Aufhebung von Vorschriften
·
Ermittlung der Ausgleichabgabe
·
Werteliste nach Nutzungstypen
·
Gutachten zur Baugrundbeurteilung und
Gründungsberatung mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Veranlassung
·
Unterlagen
·
Verrichtungen
·
Ergebnisse vom Untergrund (Geologie; Exkurs zur
Genese der Schichten; Unterirdisches Wasser; Wasserschutzzonen; Bodenkennwerte
/ Homogenbereiche; Erdbebenzone; Chemische Analyse)
·
Folgerungen (Gründung der Gebäude; Kanalgräben;
Verkehrsflächen; Abdichtung von Gebäuden; Baugruben; Wiedereinbau von
Erdaushub; Versickerungseinrichtungen)
·
Orientierende
umwelttechnische Untersuchung (Bauvorhaben Springpark Valley in Bad Vilbel)
mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Veranlassung
·
Unterlagen
·
Verrichtungen
·
Ergebnisse (Geologie, Chemie)
·
Orientierende
umwelttechnische Untersuchung (Bauvorhaben Rodheimer Str. 10A bis 10D,
61118 Bad Vilbel) mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Veranlassung
·
Unterlagen
·
Verrichtungen
·
Ergebnisse (Chemie)
·
Archäologische Untersuchung mit Aussagen
zu den folgenden Themen:
·
Einleitung (Veranlassung; Allgemeine Informationen
zum Ort; Ortsgeschichtlicher Überblick; Informationen zur Geologie)
·
Technischer Bericht (Flächenmaße; Personal;
Zielsetzung und Dauer; Ablauf der Untersuchung)
·
Wissenschaftlicher Bericht (Befunde; Funde)
·
Zusammenfassung
·
Verkehrsuntersuchung mit Aussagen zu
den folgenden Themen:
·
Vorbemerkungen
·
Aufgabe
·
Bestandsanalyse (Analyse Belastungen 2023;
Prognose-Nullfall 2035)
·
Fahrtenprognose (Fahrten durch den Bebauungsplan
„Krebsschere“ (13. Änderung); Prognose-Belastung 2035)
·
Beurteilung der künftigen Verkehrsqualität
·
Fußgänger- und Radverkehr, ÖPNV
·
Zusammenfassung und Empfehlungen
·
Stellungnahme der Deutsche Bahn AG, DB Immobilien,
mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Immissionsschutz (Hinweis auf Emissionen durch den
Eisenbahnbetrieb)
·
Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH mit
Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Ver- und Entsorgung (Hinweis zu im
Plangebiet liegenden Telekommunikationslinien)
·
Grünordnung (Hinweis zu geplanten Baumpflanzungen
hinsichtlich der unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen)
·
Stellungnahme des Hessen Mobil – Straßen- und
Verkehrsmanagements mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Immissionsschutz (Vorkehrungen zum Schutz vor
Umwelteinflüssen in Verbindung mit § 50 BlmSchG)
·
Grünordnung (Hinweis zu Baumpflanzungen im Bereich von
Straßenverkehrsflächen)
·
Ver- und Entsorgung (blendfreie
Ausführungen von erneuerbaren Energien in Fahrbahnnähe; Hinweis zu
Straßenentwässerungsanlagen)
·
Stellungnahme des Kreisausschusses des
Wetteraukreises mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Ver- und Entsorgung (Anregung zur
Bemessung der vorgesehenen Rückhalteanlagen)
·
Immissionsschutz (Festsetzungen zu Lichtimmissionen)
·
Bodenschutz (Konkretisierung der max. Bodenversiegelung;
Anregung zu Einfriedungen und der damit verbundenen Bodenfreiheit)
·
Umweltschutz (ökologisch wertvolle Gestaltung von Wasserbecken
und Gartenteichen; Anregung zur Bepflanzung der Extensivrasenflächen)
·
Artenschutz (Hinweis zum Fehlen eines
artenschutzrechtlichen Fachbeitrags; Anregungen zu CEF-Maßnahmen, Festsetzungen
zum Vogelschutz)
·
Grünordnung (Überarbeitung der Pflanzliste)
·
Stellungnahme der ovag Netz GmbH mit Aussagen zu
den folgenden Themen:
- Ver-
und Entsorgung (Anregungen zum Schutz von im Plangebiet
liegenden Kabel und Leerrohre; Anregungen zur Versorgung des Plangebietes mit elektrischer
Energie; Hinweis zum Versetzen, Erneuern oder Errichten von Lichtpunkten und
Stahlrohrmasten)
- Grünordnung
(Schutz bestehender und geplanter Leitungen bei Bepflanzungsmaßnahmen)
·
Stellungnahme des Polizeipräsidium Mittelhessen mit
Aussagen zu den folgenden Themen:
-
Immissionsschutz (Hinweis zu Maßnahmen für den
Lärmschutz)
·
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Ver- und Entsorgung (Sicherstellung
der öffentlichen Wasserversorgung und Löschwassermenge; Hinweis auf
Entwässerung im Trennsystem)
·
Regionalplanung (Hinweis auf Lage des Gebietes in einem
Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz und einem Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen; Anregung zur Festsetzung der max. zulässigen Geschossfläche
für Einzelhandelsbetriebe in Urbanen Gebieten)
·
Bodenschutz (Anregung zum Nachsorgenden Bodenschutz;
Hinweis zum vorsorgenden Bodenschutz; Hinweis zur Beachtung der DIN 19639;
Hinweis auf die Arbeitshilfe „Kompensation des Schutzguts Boden in der
Bauleitplanung nach BauGB – Arbeitshilfe zur Ermittlung des
Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz;
Hinweis zu möglichen CO2-Ausgasungen)
·
Immissionsschutz (Anregung bezüglich der passiven
Schallschutzmaßnahmen und ihren Auswirkungen auf die Wohn- und Lebensqualität)
·
Stellungnahme des Regionalverbandes
FrankfurtRheinMain mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Regionalplanung (Hinweis zur Festsetzung eines Urbanen
Gebietes; Anregung zur Festsetzung der max. zulässigen Geschossfläche für
Einzelhandelsbetriebe in Urbanen Gebieten)
·
Umweltschutz (Hinweis auf Daten aus der Strategischen
Umweltprüfung)
·
Stellungnahme der Stadtwerke Bad Vilbel mit
Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Ver- und Entsorgung (Schutz von
Versorgungsleitungen während Bauarbeiten)
·
Grünordnung (Anregung zu geplanten Bäumen auf Gas- und
Wasserleitungen)
Es
wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist
abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligungsverfahren@bad-vilbel.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg
abgegeben werden.
Über
die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Bad Vilbel in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der
Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Emailadresse oder/und der
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es
wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von
Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche
eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der
Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen
insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer,
E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem von ihr mit der Auswertung der
Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3,
65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten
Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den
betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht,
sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der
betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung,
Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach
3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail:
poststelle@datenschutz.hessen.de.
Bad Vilbel, den 15.10.2024
DER
MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL
Sebastian
Wysocki
Bürgermeister