Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Ver-waltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die S-Bahn Rhein-Main, S-Bahn-Linie S 6, 2. Baustufe, Bau-km 165,900 bis Bau-km 183,095; von Bahn-km 16,623 bis Bahn-km 33,807 der Eisenbahn-strecke 3684, Frankfurt (Main) West – Friedberg (Hessen), S-Bahn, von Bahn-km 0,65 bis Bahn-km 2,371 der Eisenbahnstrecke 3743, Friedberg (Hessen),
Stw Ff, W 9 – Friedberg (Hessen), W 303, G-Bahn, von Bahn-km 0,542 bis
Bahn-km 1,800 der Eisenbahnstrecke 3745, Bad Vilbel – Lauterbach (Hessen) Nord,
von Bahn-km 165,900 bis Bahn-km 183,095 der Eisenbahnstrecke 3900, Kassel Hbf -
Frankfurt (Main) Hbf, in den Städten Bad Vilbel, Friedberg (Hessen), Karben und
in der Gemeinde Wöllstadt und dafür geplante landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen
in Trassennähe und im Bereich der Stadt Hungen
hier: Durchführung des
Erörterungstermins gemäß § 18a AEG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 VwVfG
1.
Im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben
wird gemäß § 18a AEG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 VwVfG ein
Erörterungstermin zur 2. Planänderung für den viergleisigen Ausbau der S6
zwischen Bad Vilbel und Friedberg durchgeführt.
Der Erörterungstermin beginnt am
Montag, 27. November 2023 um 10:00 Uhr
im Kultur- und Sportforum Dortelweil (Saal)
Dortelweiler Platz 1
61118 Bad Vilbel
und
wird
am 28. November bis 30. November
2023 und – falls erforderlich – auch am 1. Dezember 2023 jeweils um 10:00 Uhr
am gleichen Ort fortgesetzt.
Einlass
ist an allen Tagen ab 09:00 Uhr.
Folgender
Ablauf ist vorgesehen:
Montag,
27. November 2023
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Erörterung der Stellungnahmen der Kommunen und
übrigen Behörden, Stellen und Vereinigungen
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Dienstag,
28. November 2023
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1. Erörterung der privaten Einwendungen, die sich
auf Grundstückinanspruchnahmen in Bad Vilbel oder Karben beziehen
2. Erörterung der sonstigen Einwendungen
Privater, die ihren Wohnsitz in Bad Vilbel oder Karben haben
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Mittwoch,
29. November 2023
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Erörterung der gleichlautenden Einwendungen zum
Thema "Radschnellweg (FRM6)"
und der Sammeleinwendung des Aktionsbündnisses BAhNANE e.V.
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Donnerstag,
30. November 2023
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1. Erörterung der privaten Einwendungen, die sich
auf Grundstückinanspruchnahmen in Wöllstadt oder Friedberg beziehen
2. Erörterung der sonstigen Einwendungen
Privater, die ihren Wohnsitz in Wöllstadt oder Friedberg haben
3. Erörterung aller sonstigen Einwendungen
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Freitag,
1. Dezember 2023
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Reservetag für den Fall, dass die Erörterung
einzelner Stellungnahmen oder Einwendungen zuvor nicht beendet werden konnte.
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Der
Termin wird von der Verhandlungsleitung beendet, sobald keine Wortmeldungen
mehr vorliegen, frühestens jedoch am 30. November 2023.
2.
Im
Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen
Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist allen, deren Belange durch
das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen
Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde
zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten
auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass verspätete Einwendungen für
dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind. Die schriftlich vorliegenden
Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren
berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.
3.
Durch
die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende
Kosten werden nicht erstattet.
4.
Der
Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter)
können nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen
werden, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht.
Darmstadt,
den 19. Oktober 2023
Regierungspräsidium
Darmstadt
Dezernat
Verkehrsinfrastruktur
Straße und
Schiene
RPDA - Dez.
III 33.1-66 c 10.01/12-2019
Veröffentlicht: | 09.11.2023 |