Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan
Hessen (4. Runde), Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie
nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk
Darmstadt
Nach § 47 d des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von
Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht
8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im
Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach
und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu
überarbeiten.
Die Lärmkarten für
· die hessischen
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio.
Kraftfahrzeugen pro Jahr,
· die nicht
bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als
30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
· die Ballungsräume
mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des
Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter
www.hlnug.de oder
http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt
und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen
nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des
Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium
Darmstadt.
Im Rahmen der Aufstellung des
Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu
Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen
einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks
Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders
geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem
Beteiligungsportal des Landes Hessen:
https://beteiligungspor-tal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen.
Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt-
bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter
dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum
22. Januar 2023 eingereicht
werden.
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt
beteiligung-lap@rpda.hessen.de
Darmstadt, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3 – 66 i 05.03
Veröffentlicht: | 01.12.2022 |