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Magistrat beschließt neue Sondernutzungssatzung

Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen bedarf Genehmigung

Hier ein Plakat, dort ein Warenständer und am nächsten Haus stehen Tische und Stühle für einen gastronomischen Betrieb. Ein solches Bild ist vielen Leuten bekannt, man sieht es beim Gang durch viele Straßen und Innenstädte der Republik. Auch in Bad Vilbel ist dies zu finden. Damit nicht jeder Einzelhändler oder Gastronom öffentliche Verkehrsflächen nach eigenem Gusto nutzt, gibt es die Sondernutzungssatzung.

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel hat in seiner jüngsten Sitzung nun eine neue Fassung dieser Satzung beschlossen.
 
„Im Vordergrund der Sondernutzungssatzung steht die Verkehrssicherheit. Die  neue Satzung macht hierzu genaue Vorgaben. Es muss beispielsweise stets gewährleistet sein, dass eine freie Gehwegfläche von 1,2 Metern Breite zur Verfügung steht, damit dort Fußgänger, aber auch mobilitätseingeschränkte Personen gefahrlos vorbeikommen und auch Begegnungsverkehr möglich ist, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen“, erklärt der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent, Sebastian Wysocki die Grundausrichtung der Satzung.
 
Die neue Sondernutzungssatzung regelt ferner ganz genau, welche Art von Werbung erlaubt ist, wie und wo Veranstalter plakatieren dürfen und auch wie Außengastronomie betrieben werden darf. „Die Sondernutzungssatzung tritt überall dort in Kraft, wo Unternehmer und Gastronomen den öffentlichen Raum nutzen wollen“, führt Wysocki aus. Für die Außengastronomie gilt daher beispielsweise, dass die Außenfläche in räumlicher Verbindung zum gastronomischen Betrieb stehen muss und dass das Mobiliar in einem einheitlichen Design zu wählen ist, um das Stadtbild nicht zu beeinträchtigen.
 
Neu ist die Möglichkeit, in der Kernstadt Plakate zu hängen. „Wir sind der Auffassung, dass Veranstaltungsplakate, aber auch Wahlplakate auch in der Kernstadt gehängt werden können, allerdings haben wir einige Ausnahmen erlassen“, so Wysocki. In der Kernstadt darf man demnach überall plakatieren, ausgenommen sind die Frankfurter Straße, vom Kreisel am Südbahnhof bis einschließlich Marktplatz sowie der Niddaplatz, der Kurpark und der Kurhausvorplatz. „Mit diesen Ausnahmen verhindern wir die Überfrachtung der Stadtmitte mit Plakaten. Allgemein gilt, dass im gesamten Stadtgebiet pro Veranstaltung genau 30 Plakate gehängt oder aufgestellt werden dürfen“, ergänzt der Erste Stadtrat. Die Plakate dürfen zudem höchsten zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung aufgestellt oder aufgehängt werden und müssen spätestens eine Woche nach der Veranstaltung oder nach einer Wahl wieder entfernt werden.
 
Auch für Warenständer oder Warenausleger gibt es klar definierte Regelungen. Diese dürfen die Gebäudebreite nicht überschreiten und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Bei Eckgebäuden darf zudem nur eine Seite mit Warenständern oder Warenauslegern bestückt werden. „Wir haben zudem festgelegt, dass pro Gewerbetreibenden nur zwei Typen von Warenständern oder Warenauslegern zulässig sind und diese gegenüber dem Straßenraum und dem Gebäude gestalterisch unterzuordnen sind“, erklärt Wysocki die neue Regelung für Gewerbetreibende.
 
Um einen Slalomlauf durch die Straßen zu verhindern, gibt es zudem neue Regelungen für die Aufstellung von mobilen Werbeanlagen wie etwa Werbeständer, Werbesäulen oder Fahnen. „Diese mobilen Anlagen müssen in räumlicher Zuordnung zum werbenden Betrieb liegen. Pro Betrieb ist am Ort der Leistung ein mobiler Werbeträger in der Größe Din A1 mit einer maximalen Rahmenbreite von 65 cm und einer Höhe von 1,10 m zulässig. Wir erlassen zudem eine Gebühr in Höhe von 30 Euro pro Monat“, so Wysocki, der ergänzt, dass auch Kfz-Anhänger mit Werbefläche einer Genehmigung bedürfen und eine Gebühr kosten. Man wolle so die Attraktivität dieser Werbemaßnahme schmälern und den öffentlichen Raum vor allzu vielen solcher Werbeanhänger schützen.
 
„Grundsätzlich haben wir eine ausgewogene Sondernutzungssatzung erstellt, die zum einen die Belange der Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Bedürfnisse der Gewerbetreibenden und Gastronomen berücksichtigt. Wichtig war mir persönlich vor dem Gang in die kommunalen Gremien das Gespräch mit Vertretern des Gewerberings, des Stadtmarketings und mit dem Behindertenbeauftragten. Diese liefen sehr vertrauensvoll und konstruktiv, sodass wir einen breiten Konsens für die neue Sondernutzungssatzung erzielen konnten“, so Wysocki abschließend.
 
Die Satzung geht nun in den weiteren Gremiengang und bedarf wie jede städtische Satzung der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung.
 

Bildunterschrift: Sebastian Wysocki auf der Frankfurter Straße. Künftig regelt die neue Sondernutzungssatzung mobile Werbeanlagen sehr genau.

Veröffentlicht:30.05.2017

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