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Getrenntsammelpflicht für alte Textilien

Stark beanspruchte oder verschlissene Klamotten kommen in den Hausmüll

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Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Getrenntsammelpflicht für alte Textilien in Deutschland. Das bedeutet, dass in den Sammelcontainern nur noch einwandfreie Klamotten abgegeben werden dürfen. Stark beanspruchte, verschlissene oder anderweitig kontaminierte Klamotten sollen über den Hausmüll entsorgt werden.

„Wir haltenam System der Depotcontainer in Bad Vilbel fest. Dies hat sich etabliert und wird auch gut und rege genutzt. Gleichzeitig bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Klamotten genau anzuschauen und solche, die sich nicht mehr zum Weiterverwenden eignen, über den Hausmüll zu entsorgen“, erklärt hierzu der Fachdienstleiter Abfallwirtschaft und Grünflächenpflege, Engelbert Buchardt.
 
Die Container stehen im gesamten Stadtgebiet verteilt. Hier können Klamotten gebündelt in Taschen oder Säcken abgegeben werden. Anschließend werden sie von Hilfsdiensten gesichtet und für die Weiterverwendung vorbereitet.
 
 

Veröffentlicht:09.01.2025

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Yannick Schwander
SchwanderYannick
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