Die mittlerweile warmen Temperaturen sowie eine bereits sehr starke Trockenheit von Grünflächen sorgen für eine Allgemeinverfügung, die der Magistrat der Stadt Bad Vilbel nun herausgegeben hat. Fortan wird die Grünanlagensatzung bis auf Widerruf eingeschränkt, was dazu führt, dass derzeit kein offenes Feuer in städtischen Grünanlagen entzündet werden darf.
Diesbetrifft das öffentliche Grillen, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von
Kohle für beispielsweise Wasserpfeifen sowie alle weiteren Handlungen, die
geeignet sind, Brände auszulösen.
„Schon
jetzt sind viele Grünflächen sehr trocken. Das Risiko, dass sich diese
entzünden ist bereits sehr hoch, sodass wir eine entsprechende
Allgemeinverfügung erlassen. Zum Schutze unserer Grünanlagen und der Bürgerinnen
und Bürger Bad Vilbels ist es daher unabdingbar, das Grillen und weitere
Aktivitäten mit offenem Feuer in den Grünanlagen zu verbieten“, erklärt
Bürgermeister Sebastian Wysocki.
Die
Allgemeinverfügung der Stadt beruht auf einem Index, der vom Deutschen
Wetterdienst herausgegeben wird. Der sogenannte Grasland-Feuerindex (GLFI)
beschreibt die Feuergefährdung offenen, nicht abgeschatteten Geländes mit
abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs. Für Bad Vilbel und die
Umgebung liegt dieser derzeit bereits auf Stufe vier „hohe Gefahr“, also der
zweithöchsten Gefährdungsstufe.
Für
den Bürgermeister ist es wichtig, alle Bürgerinnen und Bürger für die
Brandgefahr zu sensibilisieren. „Neben den offensichtlichen Aktivitäten wie
Grillen oder Entzünden von Kohle, sollten alle Bad Vilbeler tunlichst
vermeiden, glühende Zigarettenstummeln oder Asche sowie Tabakreste arglos
wegzuwerfen“, führt Wysocki weiter aus und betont, dass die Nichtbeachtung des
Verbots von offenem Feuer in den städtischen Grünanlagen mit einem Bußgeld
geahndet wird.
Die
Brandgefahr ist so hoch, dass schon eine liegengelassene Glasscherbe zum
Entzünden von vertrockneten Grasflächen führen kann. „Wir müssen derzeit sehr
vorsichtig und achtsam sein. Eine solche Allgemeinverfügung kann immer nur
Ultima Ratio sein, doch diese ist nun erreicht“, so Wysocki abschließend.
Die
Allgemeinverfügung wird am 07. Juni 2023 im amtlichen Bekanntmachungsorgan der
Stadt Bad Vilbel veröffentlicht und tritt damit am Donnerstag, den 08. Juni
2023 in Kraft.
Veröffentlicht: | 05.06.2023 |