Am 30. Januar 2022 sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, einen neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin der Stadt Bad Vilbel zu wählen. Bis spätestens 09.01.2022 erhalten daher alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung, auf deren Rückseite der Briefwahlantrag zu finden ist. So lange muss aber niemand warten, denn die Briefwahlunterlagen können bereits ab Montag, den 20.12.2021 ausgegeben werden.
Briefwahl können Sie auf verschiedenen Wegenbeantragen:
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Online: Hierzu folgen Sie dem Link zur Briefwahl auf der Startseite der
städtischen Homepage
www.bad-vilbel.de.
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Formlos: Auch ohne Ihre Wahlbenachrichtigung können Sie Briefwahl schriftlich
beantragen. Senden Sie Ihren Antrag per Post, E-Mail (
buergerbuero@bad-vilbel.de) oder Telegramm ans Bürgerbüro. Sie können den Antrag auch in den Briefkasten
des Bürgerbüros Kernstadt, Frankfurter Straße 74 oder in den am Rathaus, Am
Sonnenplatz 1 einwerfen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Anschrift
und Geburtsdatum an. Sollen Ihnen die Briefwahlunterlagen an eine andere
Adresse zugeschickt werden, dann wird auch diese benötigt.
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Persönlich: Im
Bürgerbüro
Kernstadt, Frankfurter Straße 74,
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag, 7:00 –
15:30 Uhr, Mittwoch 7:00 – 13:00 Uhr, Donnerstag 7:00 – 18:30 Uhr, Freitag 7:00
– 12:00 Uhr.
Am Freitag, 28. Januar 2022 ist das
Bürgerbüro bis 13:00 Uhr geöffnet. Bringen Sie entweder Ihre
Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis mit.
Abholung für Andere: Dies ist nur möglich, wenn die Berechtigung
zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier
Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor Empfangnahme der Unterlagen
schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
auszuweisen.
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Telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Da bei einer
Bürgermeisterdirektwahl eine Stichwahl nötig werden könnte, beachten Sie bitte
bei der Beantragung der Briefwahl darauf, dass Sie sowohl für den ersten
Wahlgang am 30. Januar als auch für die etwaige Stichwahl, die für den 13.
Februar angesetzt ist, Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Für die Stichwahl
werden Ihnen die Briefwahlunterlagen dann automatisch zugeschickt.
Die Stadtverwaltung
hat in diesem Jahr am Jahresende geöffnet, sodass sowohl das Bürgerbüro Kernstadt
in der Frankfurter Straße 74 als auch das Rathaus, Am Sonnenplatz 1 erreichbar
sind. Lediglich am Freitag, den 24. Dezember und am Freitag, den 31. Dezember
haben die Dienststellen geschlossen.
Bitte achten Sie in
jedem Fall darauf, dass Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen mit dem
verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein so
rechtzeitig an den Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad
Vilbel, zurücksenden, dass der Eingang bis spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr,
sichergestellt ist. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG ohne
besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Sie können die Wahlbriefe
aber auch beim Magistrat der Stadt Bad Vilbel, im Bürgerbüro Kernstadt,
Frankfurter Straße 74 oder im Rathaus, Am Sonnenplatz 1 abgeben.
Veröffentlicht: | 13.12.2021 |