Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen gilt ab sofort wieder eine Terminpflicht für das Betreten des Rathauses. Wer dringende Angelegenheiten mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste klären muss, muss daher zunächst einen Termin mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren. Ein Zutritt zu den Büroräumen im Rathaus ohne vereinbarten Termin kann nicht gewährt werden.
Vondieser Regelung ausgenommen ist die Einsichtnahme von Bebauungsplänen, die
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben jederzeit und ohne Anmeldung möglich sein
muss.
„Die
hohen Zahlen an Coronainfektionen haben uns dazu veranlasst, erneut den Zugang
zum Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu gewähren. Ziel ist es,
möglichst viele Kontakte zu verringern, um einen Teil dazu beizutragen, die
Infektionszahlen zu senken. Wer also ab sofort ins Rathaus möchte, um
entsprechende Dinge zu erledigen, muss sich vorab beim jeweiligen Mitarbeiter
anmelden“, erklärt hierzu Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr.
Ausgenommen
von dieser Regelung ist lediglich die Einsichtnahme von Bebauungsplänen, die
nach gesetzlichen Vorgaben jederzeit ohne Anmeldung möglich sein muss. Für alle
weiteren Fragen oder Gesprächsbedarfe wird den Bürgerinnen und Bürgern
empfohlen, sich telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu wenden. Eine Übersicht der
Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung gibt es auf der städtischen Homepage:
https://www.bad-vilbel.de/de/rathaus/verwaltungsgliederung.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind ebenfalls auf der Homepage zu
finden:
https://www.bad-vilbel.de/de/rathaus/ansprechpartner-a-z.
„Wir
müssen erneut eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen, um die
Infektionszahlen zu senken. Jeder Kontakt, der nicht zwingend erforderlich ist,
sollte daher vermieden werden. Mit unserer Regelung zur Terminvereinbarung
kommen wir dieser Empfehlung nach. Ich bitte daher alle Bad Vilbelerinnen und
Bad Vilbeler, sich vorab zu informieren, ob das eigene Anliegen auch
telefonisch oder per E-Mail geklärt werden kann und nur dann einen Termin
auszumachen, wenn dies gar nicht anders möglich ist“, so Stöhr abschließend.
Veröffentlicht: | 18.11.2021 |