Banner

Aktuelle Nachrichten

Ab sofort wieder Terminpflicht für Besuch des Rathauses

Anliegen per Telefon oder E-Mail klären, um Kontakte zu verringern

Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen gilt ab sofort wieder eine Terminpflicht für das Betreten des Rathauses. Wer dringende Angelegenheiten mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste klären muss, muss daher zunächst einen Termin mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren. Ein Zutritt zu den Büroräumen im Rathaus ohne vereinbarten Termin kann nicht gewährt werden.

Vondieser Regelung ausgenommen ist die Einsichtnahme von Bebauungsplänen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben jederzeit und ohne Anmeldung möglich sein muss.
 
„Die hohen Zahlen an Coronainfektionen haben uns dazu veranlasst, erneut den Zugang zum Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu gewähren. Ziel ist es, möglichst viele Kontakte zu verringern, um einen Teil dazu beizutragen, die Infektionszahlen zu senken. Wer also ab sofort ins Rathaus möchte, um entsprechende Dinge zu erledigen, muss sich vorab beim jeweiligen Mitarbeiter anmelden“, erklärt hierzu Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr.
 
Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich die Einsichtnahme von Bebauungsplänen, die nach gesetzlichen Vorgaben jederzeit ohne Anmeldung möglich sein muss. Für alle weiteren Fragen oder Gesprächsbedarfe wird den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, sich telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu wenden. Eine Übersicht der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung gibt es auf der städtischen Homepage: https://www.bad-vilbel.de/de/rathaus/verwaltungsgliederung. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind ebenfalls auf der Homepage zu finden: https://www.bad-vilbel.de/de/rathaus/ansprechpartner-a-z.
 
„Wir müssen erneut eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen, um die Infektionszahlen zu senken. Jeder Kontakt, der nicht zwingend erforderlich ist, sollte daher vermieden werden. Mit unserer Regelung zur Terminvereinbarung kommen wir dieser Empfehlung nach. Ich bitte daher alle Bad Vilbelerinnen und Bad Vilbeler, sich vorab zu informieren, ob das eigene Anliegen auch telefonisch oder per E-Mail geklärt werden kann und nur dann einen Termin auszumachen, wenn dies gar nicht anders möglich ist“, so Stöhr abschließend.

Veröffentlicht:18.11.2021

Wichtige Information

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadt Bad Vilbel veröffentlicht. Diese stehen unter Nennung der Quelle „Stadt Bad Vilbel“ für eine Veröffentlichung zur freien Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
Tel:
Work(06101) 602-201
Fax:
Fax(06101) 602-353