Ab dem 22. Februar kehren die Bad Vilbeler Kindertagesstätten in den „Regelbetrieb in Pandemiezeiten“ zurück. Damit entfällt die in der Einrichtungsschutzverordnung beschlossene Regelung, dass Kinder nur bei dringenden Betreuungsbedarf in die Einrichtung kommen sollen.
Bürgermeister und Kämmerer Dr.Thomas Stöhr und Sozialdezernent Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn halten dennoch die
Regelung aufrecht, dass Gebühren zurückerstattet werden sollen, wenn Eltern
ihre Kinder aus pandemiebedingten Gründen zuhause betreuen. Diese Regelung soll
bis zum 31. März bestehen bleiben.
„Wir sehen den großen Wunsch
viele Eltern, dass die Kitas wieder in den Regelbetrieb zurückkehren, der
jedoch natürlich weiterhin nach allen pandemiebedingten Vorgaben gestaltet
wird. Dies ist ab dem 22. Februar der Fall. Gleichzeitig aber nehmen wir auch
die Stimmen von Eltern wahr, die ihre Kinder aufgrund der Pandemie noch nicht
zurück in eine Kita schicken wollen. Für diese wollen wir unsere Regelung zur
Rückerstattung von Kitagebühren fortsetzen“, erklären Stöhr und Hahn.
Bis zum 31. März sollen demnach
Gebühren zurückerstattet werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Kita
schicken und dies mit der Coronapandemie begründen. Der „Regelbetrieb in
Pandemiezeiten“ ersetzt aber gleichzeitig ab dem 22. Februar die Regelung, dass
Kinder nur bei dringendem Betreuungsbedarf in die Kitas kommen sollen. Für den
„Regelbetrieb in Pandemiezeiten“ gelten jedoch besondere Bedingungen. So bleibt
es, je nach Personalsituation, möglicherweise weiterhin bei den eingeschränkten
Öffnungszeiten in der jeweiligen Einrichtung. Außerdem sollen die Kinder nur in
fester Gruppenzusammensetzung und möglichst festem Personalstamm betreut
werden. „Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ist auch unsere
Personalsituation nach wie vor angespannt, weshalb es kurzfristig in einzelnen
Kitas zu weiteren Einschränkungen kommen kann. Kinder, die zuhause betreut
werden, helfen daher nicht nur weiter das Infektionsgeschehen einzudämmen,
sondern entlasten auch die personelle Situation in den Einrichtungen. Daher sollen
die Rückerstattungsregelungen bestehen bleiben. Entsprechend verstehen wir auch
die auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
geäußerte Bitte auf zurückhaltende Nutzung des Betreuungsangebots in
Pandemiezeiten“, führen Stöhr und Hahn weiter aus.
Beide wissen, dass sich
insbesondere die Kinder darauf freuen, zu ihren Freunden zurückzukehren und einen
Schritt hin zu einer gewissen Normalität zu erhalten. Gleichzeitig aber
appellieren der Bürgermeister und der Sozialdezernent an alle Eltern, nach wie
vor sorgsam bei auftretenden Krankheitssymptomen bei den Kindern oder
Familienmitgliedern umzugehen. „Auch für uns bedeutet die Rückkehr in den
‚Regelbetrieb in Pandemiezeiten‘ einen ersten Schritt zurück zu einer
Normalität. Wir hoffen sehr, dass die zuletzt durchaus gute Entwicklung der
Infektionszahlen, zusammen mit dem steigenden Impfangebot dazu führen wird,
dass bald auch weitere solcher Schritte folgen. Dennoch müssen wir alle auch
weiterhin achtsam sein und unseren Teil zur Eindämmung des Infektionsgeschehens
beitragen“, so Stöhr und Hahn abschließend.
Veröffentlicht: | 18.02.2021 |