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Erhöhte Achtsamkeit bei Vorgaben und Empfehlungen im Rathaus

Termine möglichst nur nach Absprache – Alltagsmaskenpflicht

Die Zahlen der Coronainfektionen steigen derzeit wieder stark an. Im benachbarten Frankfurt ist genauso wie in Offenbach oder in Wiesbaden eine Stufe der Neuinfektionen erreicht, die wieder schärfere Einschränkungen nach sich zieht. Für den Wetteraukreis und damit für Bad Vilbel ist dies noch nicht der Fall. Damit dies jedoch auch so bleibt, erinnert die Stadt Bad Vilbel alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal an die Vorgaben und Empfehlungen für den Besuch im Rathaus und den städtischen Dienststellen.

In jeder städtischen Dienststelle gilt die Pflicht zumTragen eines Mund-Nasen-Schutzes, also einer sogenannten Alltagsmaske. Diese ist beim Betreten der entsprechenden Stelle aufzuziehen und erst nach dem Verlassen oder nachdem dies von einem städtischen Mitarbeiter so gesagt wurde, abzusetzen.
 
Städtische Dienststellen sind indes im Idealfall nur dann zu betreten, wenn vorab ein Termin ausgemacht wurde. Dies spart nicht nur Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger, sondern verhindert auch etwaiges Anstehen, bei welchem der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden könnte. Bei einer Vorabanmeldung für einen Termin ist es außerdem gewährleistet, dass der jeweilige Bürger vom städtischen Mitarbeiter schon am Eingang der Dienststelle abgeholt werden kann und so niemand länger nach einem Büro suchen muss. Für kleinere Nachfragen empfiehlt sich nach wie vor ein Telefonat oder eine E-Mail. Es gibt viele Fragen und Vorgänge, die bereits auf diese Weise geklärt und erledigt werden können.
 
Wer das Betriebsrestaurant im Rathaus Am Sonnenplatz nutzen möchte, wird gebeten, den Eingang über die Wiese hinter dem Gebäude zu nutzen, damit auch hier die Kontakte innerhalb geschlossener Räumlichkeiten minimiert werden können.
 
Außerdem gilt, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich krank fühlen und Symptome aufweisen, die auf das Coronavirus schließen könnten, unbedingt zuhause bleiben und weder das Büro, die Schule, den Kindergarten, noch eine städtische Dienststelle aufsuchen sollten.
 
„Wenn wir uns alle an diese einfachen Vorgaben und Empfehlungen halten, können wir gemeinsam verhindern, dass auch in Bad Vilbel die Infektionszahlen wieder stark ansteigen. Derzeit gelten hier lediglich Empfehlungen und mildere Vorgaben. Sollten die Zahlen jedoch auch im Wetteraukreis und in Bad Vilbel ansteigen, müssen wir die Einschränkungen wieder verschärfen. Daher richten wir unseren Appell an alle Bad Vilbelerinnen und Bad Vilbeler“, erklärt hierzu Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr.
 

Veröffentlicht:26.08.2020

Wichtige Information

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadt Bad Vilbel veröffentlicht. Diese stehen unter Nennung der Quelle „Stadt Bad Vilbel“ für eine Veröffentlichung zur freien Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
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