Wochenlang konnten Sportler maximal im Freien aktiv sein. Die städtischen Hallen waren im Zuge der coronabedingten Einschränkungen geschlossen. Nun öffnen die Hallen wieder und können von den Bad Vilbeler Vereinen für den Sport genutzt werden. Doch auch hier gelten die allgemein gültigen Verordnungen, Regelungen und Empfehlungen.
Zudem muss jeder Verein ein Konzept für die auszuübende Sportartvorlegen, welches jedoch in der Regel über den jeweiligen Dachverband oder den
Landessportbund als Vorlage zu erhalten ist.
„Die schrittweise Öffnung von öffentlichen Räumen gehört zum langsamen
Hochfahren des gesellschaftlichen Lebens. Wir bieten durch diese Öffnung den
Bad Vilbeler Vereinen die Möglichkeit, ihrem Sport wieder nachzugehen. Dies
erfolgt jedoch vor dem Hintergrund aller geltenden Regelungen und Vorgaben“,
erklärt hierzu Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr.
In einem Schreiben an alle Vereine, die städtische Sporthallen nutzen,
teilt die Stadt die entsprechenden Vorgaben mit. Der Sport ist demnach
kontaktfrei auszuüben, da man den Mindestabstand zwischen den einzelnen
Personen von eineinhalb Meter nicht unterschreiten darf. Insbesondere bei der
gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
durchzuführen. Gemeinschaftsräumlichkeiten sowie Umkleidekabinen und Duschen
bleiben weiterhin geschlossen. „Jeder Sportler muss daher bereits in
Sportkleidung die Halle betreten. Beim Zutritt zu den Hallen sollen Warteschlangen
vermieden werden, weshalb es unabdingbar ist, dass Trainingsanfang und
Trainingsende entsprechend zeitversetzt gestaltet werden müssen“, beschreibt
Stöhr weitere Maßnahmen.
Wettkämpfe finden nach wie vor nicht statt. Die Hallen sind daher
lediglich für den Trainingsbetrieb geöffnet. „Zutritt erhalten nur die Sportler
und Trainer. Ein Zugang von Zuschauern ist nicht gestattet. Ebenso wird
erkrankten Personen oder solchen, die sich erkrankt fühlen, der Zugang nicht
gestattet. Um etwaige Infektionsketten im Bedarfsfall nachvollziehen zu können,
sind die Vereine zudem verpflichtet eine Dokumentation über die anwesenden
Personen anzulegen“, führt Stöhr weiter aus.
All diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Vereinsmitglieder und nur
unter Beachtung dieser Punkte kann derzeit ein Trainingsbetrieb aufgenommen
werden. „Alle Vereine wurden darüber informiert. Wir wissen, dass die
allermeisten von ihnen sich sehr auf die Wiederöffnung der Hallen freuen und
unter Beachtung der genannten Maßnahmen den Sportbetrieb wieder aufnehmen
möchten. Als Eigentümer der Hallen sind wir darüber hinaus verpflichtet,
stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen durchzuführen“, so
Stöhr abschließend.
Veröffentlicht: | 18.05.2020 |