Nachdem in den vergangenen Tagen erste Lockerungen der Einschränkungen im Zuge der Corona-Maßnahmen vollzogen wurden, gilt ab Montag, den 27. April die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske (Alltagsmaske) im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen sowie in Post- und Bankfilialen. Die derzeit geltenden Verordnungen und Erlasse gelten noch bis Sonntag, den 3. Mai. Bis dahin bleiben die städtischen Dienststellen für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen
Der Wertstoffhof und die Stadtbibliothek sind die ersten städtischenEinrichtungen, die wieder geöffnet haben. Hier gelten jeweils besondere
Auflagen und Vorschriften beim Betreten der Einrichtungen und beim Umgang mit
den Angestellten. Weiterhin geschlossen bleiben bis mindestens einschließlich
Donnerstag, den 30. April (am Freitag, den 1. Mai ist feiertagsbedingt ohnehin
geschlossen) alle weiteren städtischen Dienststellen. „Wir halten unsere
Dienststellen zunächst für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Es ist
jedoch nach wie vor möglich, bei dringenden Angelegenheiten nach voriger Absprache
einen Termin bei den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu
erhalten“, erklärt hierzu Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr. Sollten solche
Termine ab sofort jedoch stattfinden, gilt das Tragen einer Alltagsmaske, die
Mund und Nase abdeckt als verpflichtend.
„Sollten Bürgerinnen und Bürger derzeit wichtige Angelegenheiten im
Rathaus, im Bürgerbüro oder im Standesamt zu verrichten haben, müssen sie sich
zunächst an die jeweilige Mitarbeiterin oder den entsprechenden Mitarbeiter
wenden, um einen Termin auszumachen. Beim Eintritt in die Dienststelle gilt
dann die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske“, führt der Bürgermeister weiter
aus. Ausgenommen von Terminen ist nach wie vor das Bürgerbüro in der Kernstadt.
Wer eine Dienstleistung des Bürgerbüros in Anspruch nehmen möchte, kann dies im
Rathaus in Dortelweil tun.
Wie es ab Montag, den 4. Mai weitergeht, werden die Beratungen der
Regierungschefs aus Bund und Land am Donnerstag, den 30. April zeigen. „Wir
werden sehr genau darauf achten, welche Vorschläge von den
Regierungsverantwortlichen kommen und wie die dann zu erstellenden Verordnungen
des Landes Hessen aussehen. Bis diese möglicherweise neuen Regelungen in Kraft
treten, gelten die verkündeten Erlasse und Verordnungen. Sobald sich dies
ändert, werden wir es mit Angabe eines Datums verkünden“, so Stöhr
abschließend.
Veröffentlicht: | 28.04.2020 |