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Weiterhin kein allgemeiner Zugang zu städtischen Dienststellen

Termine nur in dringenden Fällen und nach Absprache - Alltagsmaskenpflicht

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Nachdem in den vergangenen Tagen erste Lockerungen der Einschränkungen im Zuge der Corona-Maßnahmen vollzogen wurden, gilt ab Montag, den 27. April die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske (Alltagsmaske) im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen sowie in Post- und Bankfilialen. Die derzeit geltenden Verordnungen und Erlasse gelten noch bis Sonntag, den 3. Mai. Bis dahin bleiben die städtischen Dienststellen für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen

Der Wertstoffhof und die Stadtbibliothek sind die ersten städtischenEinrichtungen, die wieder geöffnet haben. Hier gelten jeweils besondere Auflagen und Vorschriften beim Betreten der Einrichtungen und beim Umgang mit den Angestellten. Weiterhin geschlossen bleiben bis mindestens einschließlich Donnerstag, den 30. April (am Freitag, den 1. Mai ist feiertagsbedingt ohnehin geschlossen) alle weiteren städtischen Dienststellen. „Wir halten unsere Dienststellen zunächst für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Es ist jedoch nach wie vor möglich, bei dringenden Angelegenheiten nach voriger Absprache einen Termin bei den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhalten“, erklärt hierzu Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr. Sollten solche Termine ab sofort jedoch stattfinden, gilt das Tragen einer Alltagsmaske, die Mund und Nase abdeckt als verpflichtend.

„Sollten Bürgerinnen und Bürger derzeit wichtige Angelegenheiten im Rathaus, im Bürgerbüro oder im Standesamt zu verrichten haben, müssen sie sich zunächst an die jeweilige Mitarbeiterin oder den entsprechenden Mitarbeiter wenden, um einen Termin auszumachen. Beim Eintritt in die Dienststelle gilt dann die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske“, führt der Bürgermeister weiter aus. Ausgenommen von Terminen ist nach wie vor das Bürgerbüro in der Kernstadt. Wer eine Dienstleistung des Bürgerbüros in Anspruch nehmen möchte, kann dies im Rathaus in Dortelweil tun.

Wie es ab Montag, den 4. Mai weitergeht, werden die Beratungen der Regierungschefs aus Bund und Land am Donnerstag, den 30. April zeigen. „Wir werden sehr genau darauf achten, welche Vorschläge von den Regierungsverantwortlichen kommen und wie die dann zu erstellenden Verordnungen des Landes Hessen aussehen. Bis diese möglicherweise neuen Regelungen in Kraft treten, gelten die verkündeten Erlasse und Verordnungen. Sobald sich dies ändert, werden wir es mit Angabe eines Datums verkünden“, so Stöhr abschließend.


Veröffentlicht:28.04.2020

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