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Kitagebühren werden bis zur Beendigung der Notbetreuung erlassen

Beschluss gilt für Kinder mit erstem Wohnsitz und Betreuung in Bad Vilbel

Auf Vorschlag von Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr wurde die Beschlussvorlage zum Erlass der Kitagebühren für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. April kurzfristig ergänzt. Demnach sollen die Kitagebühren nicht nur für den Monat April, son-dern bis zum Ende der derzeit stattfindenden Notbetreuung erlassen werden. Diese Er-gänzung hatte die kurz darauf plötzlich verstorbene Sozialdezernentin, Heike Freund-Hahn, noch initiiert und auf den Weg gebracht.

Die Stadtverordneten folgten diesem Vorschlag einstimmig.
 
„Die generelle Schließung der Kitas besteht bis auf weiteres fort. Daher kann nach wie vor lediglich eine Notbetreuung in den Kitas stattfinden. Um auf diese Situation zu reagieren, hatte unsere verstorbene Kollegin, Heike Freund-Hahn, noch vor ihrem plötzlichen Ableben, die Ergänzung des ursprünglichen Antrags angeregt und daher habe ich den Stadtverordneten vorgeschlagen, die Gebühren bis zum Ende der Notbetreuung zu erlassen. Die Regelung gilt für Bad Vilbeler Eltern, deren Kinder keinen Anspruch auf Notbetreuung haben“, erklärt Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr hierzu.
 
Auch Bad Vilbeler Kinder bei freien und konfessionellen Trägern profitieren hiervon, da eine Entlastung an den Träger erfolgt, allerdings mit der Obergrenze der analog anrechenbaren städtischen Betreuungsgebühr. Damit werden alle Kindergartenkinder mit erstem Wohnsitz und Betreuung in Bad Vilbel gleichgestellt. „Dies ist eine sehr großzügige Wertschätzung gegenüber den von der Schließung betroffenen Eltern, da hierdurch monatlich insgesamt rund 230.000 Euro an Gebühren nicht erhoben werden“, ergänzt der Bürgermeister.
 
Abschließend weist Stöhr darauf hin, dass der Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung von der hessischen Landesregierung einheitlich geregelt ist und jüngst erweitert wurde. Insbesondere alleinerziehende berufstätige Elternteile könne demnach ein Platzangebot gemacht werden. Der Bürgermeister empfiehlt in jedem Falle die Kontaktaufnahme zum städtischen Kitabüro, um dies abzuklären.

Veröffentlicht:22.04.2020

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