Auf Vorschlag von Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr wurde die Beschlussvorlage zum Erlass der Kitagebühren für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. April kurzfristig ergänzt. Demnach sollen die Kitagebühren nicht nur für den Monat April, son-dern bis zum Ende der derzeit stattfindenden Notbetreuung erlassen werden. Diese Er-gänzung hatte die kurz darauf plötzlich verstorbene Sozialdezernentin, Heike Freund-Hahn, noch initiiert und auf den Weg gebracht.
Die Stadtverordneten folgten diesem Vorschlag einstimmig.
„Die generelle Schließung der Kitas besteht bis auf weiteres fort. Daher
kann nach wie vor lediglich eine Notbetreuung in den Kitas stattfinden. Um auf diese
Situation zu reagieren, hatte unsere verstorbene Kollegin, Heike Freund-Hahn,
noch vor ihrem plötzlichen Ableben, die Ergänzung des ursprünglichen Antrags
angeregt und daher habe ich den Stadtverordneten vorgeschlagen, die Gebühren
bis zum Ende der Notbetreuung zu erlassen. Die Regelung gilt für Bad Vilbeler
Eltern, deren Kinder keinen Anspruch auf Notbetreuung haben“, erklärt
Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr hierzu.
Auch Bad Vilbeler Kinder bei freien und konfessionellen Trägern
profitieren hiervon, da eine Entlastung an den Träger erfolgt, allerdings mit
der Obergrenze der analog anrechenbaren städtischen Betreuungsgebühr. Damit
werden alle Kindergartenkinder mit erstem Wohnsitz und Betreuung in Bad Vilbel
gleichgestellt. „Dies ist eine sehr großzügige Wertschätzung gegenüber den von
der Schließung betroffenen Eltern, da hierdurch monatlich insgesamt rund
230.000 Euro an Gebühren nicht erhoben werden“, ergänzt der Bürgermeister.
Abschließend weist Stöhr darauf hin, dass der Anspruch auf einen Platz
in der Notbetreuung von der hessischen Landesregierung einheitlich geregelt ist
und jüngst erweitert wurde. Insbesondere alleinerziehende berufstätige
Elternteile könne demnach ein Platzangebot gemacht werden. Der Bürgermeister
empfiehlt in jedem Falle die Kontaktaufnahme zum städtischen Kitabüro, um dies
abzuklären.
Veröffentlicht: | 22.04.2020 |