Die Kitas in Hessen sind seit der entsprechenden Verordnung der Landesregierung ge-schlossen. Lediglich ein Notbetrieb wird seitdem aufrecht gehalten, um diejenigen Kinder zu betreuen, deren Eltern in den systemrelevanten Bereichen arbeiten und daher keine Kinderbetreuung gewährleisten können.
Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr und Sozialdezernentin Heike Freund-Hahnverkünden nun, dass die Kitagebühren für den April vorläufig nicht einzufordern
und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, diese insoweit auszusetzen.
„Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus haben die Kitas auf
Notbetrieb geschaltet und somit wird eine große Mehrheit an Kindern nicht mehr
in den entsprechenden Kitas betreut. Wir haben uns nun entschlossen, die
Kitagebühren vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung durch die
Stadtverordnetenversammlung für den April auszusetzen, um den Eltern, die die
Kinderbetreuung nun anders regeln müssen, entgegenzukommen. Diese
Sofortmaßnahme kommt sicherlich allen Eltern entgegen und ist eine flexible
Regelung in für alle ungewissen Zeiten“, erklären hierzu Bürgermeister Dr.
Thomas Stöhr und Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn.
Da die Kitas zunächst vom 16. März bis zum 20. April geschlossen wurden,
bedeutet dies, dass rund ein Monat an Betreuung ausfallen wird. Aus diesem
Grund hat man nun festgelegt, die Gebühren für den Monat April nicht
einzuziehen, beziehungsweise, dass diese nicht überwiesen werden müssen. „Wir
behalten die aktuelle Situation natürlich sehr genau im Auge und werden für
Sonderfälle und Ausnahmesituationen ebenfalls entsprechende Regelungen finden.
Ebenfalls werden wir genau beobachten, wie die weiteren Verordnungen von
übergeordneter Stelle aussehen werden“, führen Stöhr und Freund-Hahn weiter
aus.
Auch den freien Trägern soll vorbehaltlich der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung angeboten werden, ähnlich zu verfahren. Die Stadt
würde den Ausfall begrenzt auf die städtischen Sätze übernehmen.
Die Eltern werden nun über dieses Vorgehen informiert. Der Notdienst in
den Kitas ist von dieser Regelung nicht betroffen. Über diesen und wer ihn in
Anspruch nehmen kann, wurden alle Eltern bereits in den vergangenen Tagen in
Kenntnis gesetzt.
Veröffentlicht: | 19.03.2020 |